Ambulant Betreutes Wohnen

Die ambulante Betreuung setzt dort an, wo der Hilfeempfänger Unterstützung in der Lebensbewältigung benötigt. Es handelt sich hierbei um ein gemeindeintegriertes Hilfsangebot, um der betreuten Person ein selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen. Dies wird nach § 53,54 SGB XII der Eingliederungshilfe durchgeführt.

Dabei geht es vorrangig darum, ihn durch beratende und praktische Hilfestellungen zu unterstützen und zur Selbsthilfe anzuleiten.


Das Angebot richtet sich an:

  • Geistig behinderte Menschen
  • Körper behinderte Menschen
  • Menschen mit einer seelischen / psychischen Behinderung
  • Gehörlose Menschen
  • Menschen mit einer Mehrfachbehinderung

Wirken von Mensch zu Mensch

Ziel ist es, der betreuten Person unabhängig von Art und Schwere der Behinderung eine weitgehend eigenständige Lebensführung, sowie die soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben in seinem Umfeld zu ermöglichen.


Unser Angebot

  • Beratende und aufsuchende Hilfe
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche
  • Beratung und Unterstützung im persönlichen Bereich (Ernährung, Körperpflege, Hygiene, Bekleidung...)
  • Hilfe und Training im hauswirtschaftlichen und
    lebenspraktischen Bereich
  • Beratung zur Durchführung der Freizeitgestaltung
  • Hilfestellung und Begleitung bei Behördenangelegenheiten
  • Unterstützung bei der Tagesstrukturierung
  • Hilfestellung bei Problemen am Arbeitsplatz
  • Individuelle Hilfeplanung
  • Hilfe zur sozialen Integration (Nachbarschaftspflege, Freundschaften, Vereine etc.)
  • ... und vieles mehr

Voraussetzung für die Aufnahme in das Ambulant Betreute Wohnen ist eine amtsärztliche bestätigte, dauerhaft wesentliche Behinderung. Die Betreuung findet in Oberhausen, Mülheim a.d. Ruhr und Duisburg statt.